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Verpackungsverordnung: Deutschland schlägt Entlastung für kleine Onlinehändler vor

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Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sorgt weiterhin für Unmut, vor allem bei kleineren Onlinehändlern. Wer Waren ins EU-Ausland versendet, müsste nach den aktuellen Regeln in jedem Zielland einen kostenpflichtigen Bevollmächtigten benennen. Für kleine Shops, die nur gelegentlich Pakete über die Grenze schicken, ist das wirtschaftlich kaum zu stemmen. Nun hat die Bundesregierung in Brüssel einen Änderungsvorschlag eingebracht, der gezielt Entlastung schaffen soll.

Kern des Vorschlags: Freigrenze und Aufschub der Registrierung

Der zentrale Punkt ist eine feste Freigrenze. Wer weniger als zehn Tonnen Verpackungsmaterial pro Jahr in Umlauf bringt, soll künftig in den Zielländern keinen Bevollmächtigten mehr benennen müssen. Diese Schwelle würde vor allem kleinere Händler betreffen, die nicht regelmäßig in viele EU-Staaten liefern. Zusätzlich soll die Registrierungspflicht im neuen System bis Mitte 2028 ausgesetzt werden. Die Überlegung dahinter: Erst soll das geplante zentrale europäische Registrierungssystem vollständig funktionieren, bevor Händler registrierungspflichtig werden.

Kontext: Warum die aktuellen Regeln kritisisiert werden

Die PPWR zielt darauf ab, Verpackungsabfall in der EU zu reduzieren und die Wiederverwendung zu fördern. Doch die Umsetzung hat sich als bürokratisch erwiesen. Besonders für kleine Onlinehändler ist die Anforderung, in jedem Mitgliedsland einen Bevollmächtigten zu bestellen, eine erhebliche Hürde. Da diese Dienstleistung kostenpflichtig ist, können sich viele kleinere Anbieter den Versand ins Ausland schlicht nicht leisten. Einige Händler hatten bereits angekündigt, ihre Auslandslieferungen einzustellen.

Was das für Händler bedeutet

Sollte der Vorschlag angenommen werden, könnten Händler unter der Zehn-Tonnen-Grenze ihre Exporte ohne zusätzliche Bevollmächtigte fortsetzen. Der Aufschub der Registrierung bis 2028 gäbe den Unternehmen mehr Zeit, sich auf das neue System einzustellen – und der EU die Gelegenheit, das System zu stabilisieren. Für viele kleine Händler wäre dies eine deutliche Erleichterung und würde ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalten.

Offene Fragen

Der Vorschlag muss nun in Brüssel verhandelt werden. Deutschland wirbt bei den anderen Mitgliedstaaten um eine Mehrheit. Ob die Änderungen zeitnah verabschiedet werden, ist noch unklar. Auch bleibt offen, ob andere Länder die Freigrenze mittragen oder ob es Anpassungen gibt. Bis dahin sollten betroffene Händler die aktuellen Pflichten weiterhin beachten.